Amtswege nach der Geburt

Amtswege nach der Geburt

Ist Ihr Baby endlich auf der Welt, will man soviel Zeit wie möglich mit ihm verbringen. Leider gibt es einige Amtswege die nach einer Geburt unbedingt abgewickelt werden müssen; oft sogar in einer bestimmten Zeitspanne. Damit dies reibungslos und schnell verläuft, hier eine Liste von Behördengängen, die Sie nach der Geburt erledigen müssen.

Geburtsanzeige

Wenn Sie entbunden haben, wird sofort eine Geburtsanzeige von Ihrem Krankenhaus, oder bei einer Hausgeburt von Ihrer Hebamme, an das zuständige Standesamt geschickt. Sollte kein Arzt oder keine Hebamme anwesend sein, müssen Sie selber so schnell wie möglich das Standesamt kontaktieren.
Nach oben »

Geburtsurkunde

Nach der Geburtsanzeige müssen Sie beim Standesamt eine Geburtsurkunde für Ihr Baby beantragen. In den meisten Krankenhäusern kann man sich den Amtsweg sogar ersparen und dies im Haus erledigen. In einigen fällen bestehen auch Kooperationen. Erkundigen Sie sich schon vorher bei Ihrem Krankenhaus. Ist dies nicht möglich, müssen Sie das Standesamt das für den Geburtsort (z.B. Standort des Spitals) des Kindes örtlich zuständig ist, aufsuchen. Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Benötigte Dokumente

  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde von Mutter und Vater
  • evtl. Nachweis eines akademischen Grades der Eltern
  • Erklärung über den Vornamen des Kindes

bei Geschiedenen: mit Rechtsklausel versehenes Scheidungsurteil/-beschluss und Heiratsurkunde
bei Verwitweten: Sterbeurkunde
bei Ausländer: Übersetzte bzw. internationale Heirats- und Geburtsurkunde, Reisepässe von Mutter und Vater
Unehelich: der leibliche Vater wird nur aufgrund einer persönlichen Erklärung oder durch die Festellung eines Gerichtsurteil in die Geburtsurkunde eingetragen

Tipp: Können Sie sich nicht gleich auf einen Namen einigen, können Sie innerhalb eines Monats beim Standesamt noch einmal vorsprechen. Bei ungewöhnlichen Vornamen sind ‘Beweise’ mitzubringen (z.B. Namensbuch).
Nach oben »

Staatsbürgerschaftsnachweis

Beim Behörendgang zum Standesamt, können Sie auch gleich einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen lassen. Dieser ist nur nach der Geburtsnanzeige möglich:

Benötigte Dokumente

unehelich:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/ des Antragstellers

ehelich:

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis von den Eltern

Seit dem 1.1.2008 ist der Staatsbürgerschaftsnachweis für die ersten 2 Lebensjahre des Kindes gratis.
Nach oben »

 

Amtswege nachd er Geburt

Meldezettel

Ihr Kind braucht auch einen Meldezettel. Dieser wird am Gemeindeamt beantragt und ist kostenlos.

Benötigte Dokumente

  • Gebursturkunde des Kindes

Arbeitgeber

Die Eltern müssen die Geburt auch den jeweiligen Arbeitgebern bekannt geben. Der Vater bekommt dadurch auch oft extra Urlaubstage.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde des Kindes

Die Mutter muß außerdem auch noch bekanntgeben, wie lange Sie in Karenz bleiben wird.

Beihilfen

Familienbeihilfe

Am Finanzamt müssen Sie die Familienbeihilfe beantragen. Diese ist seit 1.1.1992 nur mehr für die Kindsmutter verfügbar, außer Sie verzichtet zugunsten des Kindsvater.

Benötigte Dokumente

  • Antrag auf Gewährung der Familenbeihilfe (Formular Beih 1)
  • Kopie vom Meldezettel vom Kind und vom Antragssteller
  • Kopie Geburtsurkunde

Nach oben »

Wochengeld

Das Wochengeld müssen Sie bei der Krankenkasse beantragen. Wochengeld bekommt die Mutter 8 Wochen vor und nach der Geburt. Bei Frühgeburt, Mehrlingen oder Kaiserschnitt bekommt Sie es sogar 12 Wochen.

Benötigte Dokumente:

  • Geburtsurkunde (das Standesamt stellt dafür eine gebührenfreie Geburtsbestätigung aus)
  • bei Frühgeburt, Kaiserschnitt, Mehrlinge eine Bestätigung des Spitals (stellt das Sekretariat der Gynäkologischen Abteilung aus)

Die Beantragung des Wochengeldes ist kostenlos.

Kinderbetreuungsgeld

Weiters werden Sie auch Kinderbetreuungsgeld bei der Krankenkasse beziehen können. (Achtung: Sie benötigen dafür eine Bestätigung, dass Sie Familienbeihilfe beziehen)

Benötigte Dokumente:

  • Geburtsurkunde (das Standesamt stellt dafür eine gebührenfreie Geburtsbestätigung aus)
  • evtl. Bestätigung einer Entbindung mit Kaiserschnitt (Sectio) (wird vom Sekretariat der Gynäkologischen Abteilung des Krankenhauses ausgestellt)
  • evtl. Meldezettel

Durch die Meldung bei der Krankenkasse wird Ihr Baby über die Sozialversicherung der Mutter oder des Vaters abgedeckt. Es bekommt dadurch eine eigene E-Card und Sozialversicherungsnummer.
Nach oben »

Kindergarten

In manchen Gegenden muß man sich schon recht bald nach der Geburt um einen Kindergartenplatz bemühen. Erkundigen Sie sich gleich bei Ihrer Gemeinde oder dem Magistrat wie das abläuft und welche Dokumente gebraucht werden.
Nach oben »

Fotocredit: MakeStory Studio, Rido /Shutterstock.com

Keine Kommentare

Kommentarbereich ist geschlossen.

Meist gelesene Beiträge