Staatliche Unterstützung für Familien in Österreich

Familie schmeißt Geld in Sparschwein

Staatliche Unterstützung für Familien in Österreich

Welche Beihilfen erhalten Familien in Österreich

Das Gründen einer Familie ist eine kostspielige Angelegenheit. Meist fällt das Vollzeiteinkommen der Mutter weg, die Familie braucht mehr Wohnraum und die Anschaffungskosten für die Babyerstausstattung strapazieren das Haushaltsbudget. Welche finanzielle Unterstützung Sie vom Staat Österreich erwarten können, lesen Sie hier

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe ist die wohl bekannteste finanzielle Unterstützung, die der Staat Österreich Familien gewährt. Grundsätzlich hat jede Familie mit einem Hauptwohnsitz in Österreich Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Betrag ist gestaffelt und abhängig vom Alter des Kindes und der Anzahl der im Haus lebenden Kinder.

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld kann in zwei Systemen bezogen werden. Dabei wählen Sie zwischen dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld oder einer Pauschalleistung. Die Pauschalleistung ist auch unter dem Namen „Kinderbetreuungs-Konto“ bekannt und kann in verschiedenen Varianten ausbezahlt werden. Wie bei der Familienbeihilfe hat jede Familie in Österreich mit Hauptwohnsitz in Österreich und einer EU bzw. EWR-Staatsbürgerschaft Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Die Zuverdienstgrenze steht nur beim Pauschalangebot zur Verfügung und darf nicht überschritten werden und die die wichtigsten Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen müssen geleistet werden. Sonst kann der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld verfallen.

Wochengeld und Betriebshilfe

Das Wochengeld bzw. die Betriebshilfe ist der Anspruch auf finanzielle Unterstützung von unselbstständig bzw. selbstständig erwerbstätigen Frauen in den Wochen vor und nach einer Geburt. Es deckt in der Regel den Zeitraum von acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht bis zwölf Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind früher zu Welt, wird das Wochengeld länger ausbezahlt.

Das Wochengeld wird auf Basis des Durchschnittseinkommens der letzten drei Monate vor der Geburt berechnet. Auch das das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird aliquot berücksichtigt.

Der Antrag auf Wochengeld ist bei der Krankenkasse zu stellen, welche das Wochengeld auch ausbezahlt. Anträge auf Betriebshilfe sind bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft beziehungsweise bei der Sozialversicherung der Bauern.

Beziehen Sie vor der Geburt Ihres Kindes Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Wochengeld.

 

Staatliche Unterstützung in Österreich

Familienhärteausgleich

Findet sich Ihre Familie in einer Notsituation wieder, kann beim Staat Österreich um einen Familienhärteausgleich angesucht werden. Der Familienhärteausgleich ist als Überbrückungshilfe in einer durch ein besonderes Ereignis ausgelösten finanziellen Notsituation zu betrachten. Voraussetzung ist, dass die Familie in eine unverschuldete Notsituation geraten ist. Eine Hochwasserkatastrophe wäre ein solcher Fall, in dem Familienhärteausgleich beantragt werden kann.

Familienzuschüsse der Länder

Zusätzlich zu den staatlichen Leistungen gewähren auch die Länder individuelle Vergünstigungen für Familien.

Im Burgenland erhalten finanziell schwach aufgestellte Familien unter anderem den Kinderbonus. Der Kinderbonus besteht in einer monatlichen Zahlung und wird ab Antragstellung für Kinder von Geburt bis zum dritten Lebensjahr längstens auf die Dauer von zwölf aufeinander folgenden Monaten gewährt. Eine Kinderbetreuungsförderung für noch nicht schulpflichtige Kinder erhalten Erziehungsberechtigte unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder mit Hauptwohnsitz im Burgenland.

Nach dem  Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes kann in Kärnten der sogenannte Familienzuschuss beantragt werden. Voraussetzungen sind der Bezug der Familienbeihilfe, das Kind darf noch nicht 10 Jahre alt sein und der Hauptwohnsitz muss in Kärnten sein. Der Familienzuschuss wird in Kärnten für maximal zwei Jahre gewährt.

Einen ähnlichen Zuschuss gewährt auch das Land Oberösterreich. Dieser kann ab dem 3. Geburtstag beantragt werden und ist maximal bis zum 5. Geburtstag auszahlungsfähig. Des Weiteren gewährt Oberösterreich einen Mehrlingszuschuss bei der Geburt von Zwillingen oder Mehrlingen. Zwillinge erhalten eine 500 Euro Geldleistung und einen 100 Euro Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas. Tausend Euro sind es bei Drillingen plus einem 200 Euro Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“. Jedes weitere Mehrlingskind bringt 500 Euro mehr.

 

Autor: Redaktion/Kerstin

Fotocredit: fizkes, wong yu liang /shutterstock.com

 

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