Ausbleibender Kindesunterhalt nach Trennung

Kind weint Eltern streiten

Ausbleibender Kindesunterhalt nach Trennung

Was tun, wenn die Eltern nicht zahlen?

Eine Trennung ist eine langwierige, schwierige und emotionale Zeit zwischen zwei Menschen. Sind in der Beziehung Kinder entstanden, ist die Trennung umso schwieriger. Ein großer Streitpunkt ist immer das Geld. Wer kommt für was auf und wie viel muss bezahlt werden? Wir erklären Ihnen, was Sie über Alimente in Österreich wissen sollten und wie Sie diese bekommen.

Beide Eltern sind unterhaltspflichtig

Wichtig ist zu wissen, dass in Österreich beide Elternteile zu gleichen Teilen für den Unterhalt Ihres Kindes verantwortlich sind. Sollten die Eltern aus einem bestimmten Grund nicht in der Lage sein, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, können auch die Großeltern herangezogen werden, sofern es deren Lebensunterhalt nicht gefährdet.

Es wird zwischen Naturalunterhalt und finanziellem Unterhalt unterschieden. Es wird davon ausgegangen, dass der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt, für den Naturalunterhalt aufkommt. Dieser wird in Form von Essen, Kleidung, Geld für Freizeit usw. gestellt. Der jeweils andere Elternteil kommt mit einer finanziellen Leistung an den anderen Elternteil für diesen Naturalunterhalt mit auf.

Wenn ein Elternteil keine Alimente bezahlt

Trennen sich Eltern einvernehmlich, können sie selbst eine Vereinbarung für die fälligen Alimente treffen. Diese können, müssen aber nicht, im Ausmaß des gesetzlichen Anspruchs des Kindes sein. Grundsätzlich ist eine außergerichtliche Einigung immer vorzuziehen. Jedoch sind Vereinbarungen, wonach sich ein Elternteil dem anderen gegenüber verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes allein oder überwiegend aufzukommen und den anderen für den Fall der Inanspruchnahme mit der Unterhaltspflicht schad- und klaglos zu halten, grundsätzlich unwirksam. Sie sollten sich daher nicht auf derartige Vereinbarungen einlassen oder sie fordern.

 

Ausbleibender Kindesunterhalt

Schwierig wird die Situation dann, wenn das Kind bei beiden Elternteilen mindestens 60% zu 40% wohnt und die Kosten für den Naturalunterhalt somit fast ident sind. In diesem Fall können keine Unterhaltszahlungen von einem Elternteil zum anderen geleistet werden. Oft führt dies zu Streitigkeiten, weil Unterhaltsforderungen trotzdem gestellt werden.

Oft werden Unterhaltszahlungen auch nicht geleistet, wenn vermutet wird, dass das Geld nicht dem Kind zu Gute kommt. In diesem Fall können Sie auf Alimente klagen.

Das Verfahren über Alimente von minderjährigen oder volljährigen Kindern wird im Außerstreitverfahren geführt. Es findet bei dem Bezirksgericht statt, in dessen Sprengel das Kind hauptsächlich wohnt. Bevor eine Entscheidung über fällige Alimente getroffen werden kann, muss ein Verfahren zur Unterhaltsbemessung ausgeführt werden. Diese Berechnung führt das Jugendamt durch.

Hat sich bereits ein Rückstand and Alimenten von über 5.000 Euro angehäuft, müssen die Interessen des Kindes durch einen Anwalt vertreten werden.

Gerichtskosten sind immer von jenem Elternteil zu leisten, welches die Alimentsrückstände hat entstehen lassen. Üblicherweise betragen diese ein halbes Prozent der Unterhaltsbemessung.

Alimente werden immer nach einem Prozentsatz des Einkommens gerechnet. Ändert sich Ihr Einkommen, ändern sich auch die Unterhaltsansprüche von Kindern. Möchten Sie einen Antrag auf Herabsetzung der Alimente stellen, müssen Sie ebenfalls mit Gerichtsgebühren von etwa 14.40 rechnen. Wird Ihrem Antrag zur Gänze stattgegeben, entfallen diese Gerichtskosten.

Grundsätzlich gilt, wenn Sie rechtmäßige Anträge auf die Einbringung von Alimenten stellen, sind keine Gerichtskosten zu tragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Forderungen aus Insolvenzen handelt oder andere Arten der Unterhaltseinbringung.

Wer hilft bei Unterhaltsforderungen?

Der österreichische Staat stellt verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung, wenn es im Klären um Unterhaltszahlungen zu Differenzen kommt. Erste Kontaktaufnahme sollte immer mit dem jeweiligen Jugendamt erfolgen. Dieses kann Ihnen bei der Bemessungsgrundlage helfen und auch die gesetzliche Vertretung des Kindes vor Gericht übernehmen, wenn nötig.

 

Autor: Redaktion/Kerstin

Fotocredit: Iakov Filimonov, Drendan /shutterstock.com

 

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