Mutter hält Buch und Baby

Bildungskarenz in Österreich

Welche Förderungen stehen Ihnen zu?

Weiterbildung ist der österreichischen Wirtschaft sehr wichtig. Das Programm LLL – Lebenslanges Lernen ermutigt Erwachsene in allen Lebenslagen zur Fort- und Weitebildung, denn bereits nach fünf Jahren gilt erhaltene Bildung bereits als nicht mehr aktuell. Bleiben Sie also am neuesten Stand der Dinge.

Bildungskarenz in Österreich

Sie können in Österreich Bildungskarenz beantragen, wenn Sie berufstätig sind und eine Aus- bzw. Weiterbildung essentiell ist. Für die Bildungskarenz müssen Sie in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis sein und Ihr Arbeitgeber muss sich einverstanden erklären, Sie für die Dauer der Weiterbildung freizustellen.

Während der Bildungskarenz bekommen Sie unter bestimmten Umständen ein Weiterbildungsgeld vom AMS. Dieses entspricht dem Arbeitslosengeld in der Höhe von von 14,53 Euro täglich mindestens. Den Antrag auf Weiterbildungsgeld müssen Sie bei Ihrem AMS stellen. Dafür müssen Sie unter anderem seit mindestens einem halben Jahr bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, wobei das Stundenausmaß keine Rolle spielt.

Seit 2011 bekommen auch freie Dienstnehmer Weiterbildungsgeld, wenn sie in Bildungskarenz gehen wollen, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen wie Arbeiter und Angestellte.

 

Bildungskarenz in Österreich

Bildungskarenz muss mindestens für die Dauer von zwei Monaten beantragt werden. Es dürfen innerhalb von vier Jahren nicht mehr als 12 Monate Bildungskarenz beantragt werden. Es ist dabei Ihnen überlassen bzw. von der Weiterbildung, für die Sie sich entscheiden, ob Sie jene 12 Monate am Stück in Anspruch nehmen oder auf mehrere Jahre aufteilen. Entscheiden Sie sich für eine einjährige Weitebildung, können Sie für vier Jahre kein weiteres Weiterbildungsgeld beantragen.

Üblicherweise müssen Sie ein Lernausmaß von 20 Wochenstunden inklusive Lernen nachweisen. Bei Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Wochenstunden, wenn tatsächlich keine weitere Möglichkeit auf Kinderbetreuung besteht.

Außerdem können Sie bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, wenn Sie sich in Bildungskarenz befinden. Sie können entweder bei Ihrem Arbeitgeber oder anderweitig Einkommen dazuverdienen. Handelt es sich beim Zusatzeinkommen und Einkünften, die in der Ausbildung erwirtschaftet werden, können diese das Eineinhalbfache betragen. Ein Beispiel hierzu wäre die Krankenpflege während einer Krankenpflegerausbildung.

Möchten Sie Ihre Elternkarenz mit Bildungskarenz verbinden, kommt es auf den Geburtstermin Ihres Kindes an. Wurde Ihr Kind vor dem 1.1.2017 geboren, müssen Sie die Bildungskarenz innerhalb von sechs Monaten nach Karenzende antreten. Sie müssen auch keine sechs Monate Beschäftigungsverhältnis nachweisen.

Bei Geburten ab dem 1.1.2017 haben Sie Anspruch auf Weiterbildungsgeld nur, wenn Sie die Bildungskarenz unmittelbar nach der Elternkarenz antreten.

Bildungsteilzeit in Österreich

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit mit Ihrem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit zu vereinbaren, wenn das Arbeitsverhältnis ununterbrochen bereits mehr als sechs Monaten besteht. Die Dauer der Bildungsteilzeit kann zwischen vier Monaten und zwei Jahren betragen. Sie können somit ein Weiterbildungsangebot in Anspruch nehmen im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrnehmen, ohne sich für dieses gänzlich karenzieren zu lassen. Wie die Bildungskarenz kann auch die Bildungsteilzeit innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren in Teilen vereinbart werden. Die Dauer eines Teils hat mindestens vier Monate zu betragen und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Diese Rahmenfrist gilt ebenso für die neuerliche Vereinbarung einer Bildungsteilzeit.

Auch während einer Bildungsteilzeit haben Sie Anspruch auf Weiterbildungsgeld, das dem Arbeitslosengeld gleichgestellt ist. Jedoch muss auch hier das Lernausmaß mindestens 10 Wochenstunden betragen und nachweisbar sein.

Außerdem haben Sie auch während der Bildungsteilzeit die Möglichkeit Einkommen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze dazuzuverdienen. Sollte es sich bei den Nebeneinkünften um ein Einkommen handeln, das aufgrund der Ausbildung zustande kommt, darf es ebenfalls das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze betragen.

Autor: Redaktion/Kerstin

Fotocredit: andriano.cz, fizkes/shutterstock.com

 

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