Familienbeihilfe in Salzburg: Das müssen Sie wissen!

Familienbeihilfe in Salzburg: Das müssen Sie wissen!

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder in Salzburg Familienbeihilfe beziehen. Anlässlich der Geburt eines Kindes wird diese automatisch gewährt. Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht notwendig.

 

Familienbeihilfe Salzburg: Wer hat Anspruch?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder in Salzburg Familienbeihilfe beziehen. Anlässlich der Geburt eines Kindes wird diese automatisch gewährt. Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht notwendig. Die Familienbeihilfe – umgangssprachlich auch häufig als Kinderbeihilfe bezeichnet – wird an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

Um Anspruch auf Familienbeihilfe in Salzburg zu haben, muss Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich liegen. Außerdem müssen Sie mit Ihrem Kind im selben Haushalt leben. Die auszahlende Stelle ist das zuständige Wohnsitzfinanzamt.

Grundsätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe in Salzburg haben:

  • Österreichische Staatsbürger
  • EU/EWR- sowie Schweizer Staatsbürger (sofern ein Elternteil in Österreich Einkommen bezieht, darf sich das Kind auch außerhalb Österreichs in der EU oder der Schweiz aufhalten, ab 1.1.2019 wird die Familienbeihilfe jedoch an das Preisniveau des Wohnortes angepasst)
  • Drittstaatsangehörige, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Österreich haben
  • Anerkannte Flüchtlinge
  • Aufenthaltsberechtige, die nach dem Asylgesetz besonderen Schutz genießen
  • Subsidiär Schutzberechtigte, wenn keine Leistungen aus der Grundversorgung bezogen werden und eine Erwerbstätigkeit vorliegt

 

Familienbeihilfe in Salzburg: Wie lange habe ich Anspruch?

Anspruchsberechtigung besteht für Kinder jedenfalls bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach wird die Familienbeihilfe in Salzburg weitergewährt, wenn sich das Kind in einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung befindet (Schule, Lehre, Studium, Fachhochschule,…). Ist dies nicht der Fall, steht die Familienbeihilfe nicht mehr zu. Auch dann nicht, wenn das Kind beim AMS arbeitssuchend gemeldet ist.

Der Bezug der Familienbeihilfe ist bei Ausübung einer Berufsausbildung auf das vollendete 24. Lebensjahr begrenzt. Unter bestimmten Voraussetzungen erhöht sich der Bezug bis zum 25. Geburtstag. Vorsicht bei volljährigen Kindern, die neben der Ausbildung arbeiten: Nebeneinkünfte dürfen nur eine Höhe von maximal 10.000 Euro im Kalenderjahr betragen, sonst erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe.

 

Familienbeihilfe in Salzburg

Familienbeihilfe in Salzburg bis zum 25. Geburtstag

Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe in Salzburg bis zum 25. Geburtstag:

  • Der Präsenz- oder Zivildienst wird bei Vollendung des 24. Lebensjahres gerade geleistet beziehungsweise wurde davor abgeleistet und die betreffende Person ist im Anschluss aufgrund einer Berufsausbildung anspruchsberechtigt.
  • Wenn der Anspruch bis zum vollendeten 24. Lebensjahr zusteht und betreffende Person zu dem Zeitpunkt bereits ein Kind geboren hat oder schwanger ist.
  • Studierende, die ein Studium von mindestens 10 Semestern Dauer betreiben: Sofern die Mindeststudiendauer eingehalten wird und das Studium in jenem Kalenderjahr begonnen wurde, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wurde
  • Studierende, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % haben, sind anspruchsberechtigt.

 

Wie hoch ist die Familienbeihilfe in Salzburg?

Für jedes Kind gibt es einen bestimmten Grundbetrag, der sich mit dem Alter des Kindes erhöht. Die Höhe der Familienbeihilfe in Salzburg für ein Kind beträgt 114 Euro ab Geburt, 121,90 Euro für Kinder ab 3 Jahren, 141,50 Euro für Kinder ab 10 Jahren sowie 165,10 Euro für Kinder ab 19 Jahren. Darüber hinaus erhöht sich ab dem zweiten Kind der Grundbetrag um 7,10 Euro pro Kind und steigt pro weiterem Kind an.

 

Familienbeihilfe in Salzburg: Kinderabsetzbetrag und Schulstartgeld

Zusätzlich mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag überwiesen. Dieser beträgt pro Kind monatlich 58,40 Euro. Außerdem erhalten Sie ab dem 6. bis zum 15. Geburtstag Ihres Kindes jeweils im September 100 Euro Schulstartgeld.

 

Erhöhte Familienbeihilfe in Salzburg

Für erheblich behinderte Kinder steht Ihnen monatlich die erhöhte Familienbeihilfe zu. Bescheinigt das Sozialministerium eine erhebliche Behinderung, ergibt sich demnach ein zusätzlicher Betrag von 155,90 Euro. Der Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe ist am Wohnsitzfinanzamt eigens zu stellen. Ist ein Kind über den 18. Geburtstag hinausgehend dauerhaft unfähig, sich selbst zu erhalten, steht die erhöhte Familienbeihilfe dauerhaft zu.

 

Quelle: https://sbg.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/familienbeihilfe/familienbeihilfe.html (Zugriffsdatum: 16.12.2018)

 

Text: Daniela Kirschbaum

Fotocredit: Lana K, pikselstock / Shutterstock.com

Keine Kommentare

Kommentarbereich ist geschlossen.

Meist gelesene Beiträge